AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Heidesonne UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Batensen 1, D-29562 Suhlendorf

Stand: 24.02.2018

I. Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die Auftragnehmer Heidesonne UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG wird nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet.

2. Der Abnehmer wird als Auftraggeber bezeichnet.

3. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

4. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsschluss

1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden.

3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Auftragnehmer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von dem Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

III. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten 29562 Suhlendorf.

IV. Lieferung

1 . Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei der Bestellung von REMISTRO Einstreu erfolgt die Lieferung – sofern nicht gesondert vereinbart – wie im Angebot beschrieben in BigBags oder Sackware auf Paletten.

2. Bei der Lieferung ist die Annahme und das Abladen der Ware sicherzustellen.

3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber wird im Falle einer Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls er ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage ist, zu liefern. Eine eventuell bereits erfolgte Gegenleistung des Auftraggebers wird unverzüglich zurückerstattet.

4. Die von dem Auftragnehmer genannten Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, es sei denn, ein verbindlicher Liefertermin wurde als solcher ausdrücklich gekennzeichnet. Bei größeren Abweichungen wird der Auftraggeber telefonisch informiert. Sollte trotz terminlicher Absprache innerhalb des genannten Lieferzeitraums, die Ware nicht entsprechend ausgeliefert werden können, weil der Auftraggeber nicht zugegen ist oder sich verspätet, werden die Transportkosten (An- und Abfuhr) sowie entstandene Wartezeiten in Rechnung gestellt. Wartezeiten durch Verspätung des Auftraggeber bei mehr als 15 Minuten innerhalb des vereinbarten Lieferzeitraums bzw. durch nicht Erscheinen des Auftraggebers werden mit 18,75€ pro 15 Min berechnet.

5. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

6. Waren sind nach Anlieferung unverzüglich vom Auftraggeber zu prüfen. Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem Auftragnehmer per E-Mail an office@heidesonne.net oder telefonisch zu melden. Andernfalls bestehen für den Auftraggeber, der Unternehmer ist, keine Erfüllungs- oder Ersatzansprüche.

7. Ergeben sich nach Vertragsabschluss berechtigte Zweifel an der bei Vertragsabschluss vorausgesetzten Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder bezahlt der Auftraggeber trotz Mahnung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheit, Barzahlung oder Bankbürgschaft zu verlangen oder nach entsprechender Fristsetzung zur Gestellung von Sicherheit oder Vorauszahlung im Falle der Nichtzahlung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

V. Gefahrübergang

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über.

2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Auftraggeber über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

VI. Gewährleistung

1. Bei den von dem Auftragnehmer hergestellten und gelieferten Produkten handelt es sich um Produkte auf Basis von nachwachsenden Rohstoffen. Farbabweichungen gegenüber den Abbildungen in Prospekten und Werbematerialen sind daher üblich und begründen keinen Mangel. Bei der Verwendung sind die Angaben des Auftragnehmers zu beachten. Die Produkte sind kein Futtermittel.

2. Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Auftragnehmer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

4. Mängelrügen von Unternehmern bezüglich offener Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens 5 Werktage nach Ankunft der Ware schriftlich erhoben werden, versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen ab diesem Zeitpunkt schriftlich anzuzeigen.

Verbraucher müssen den Auftragnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung beim Auftragnehmer. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Auftragnehmers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast.

5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

6. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch den Auftragnehmer nicht.

VII. Preise

Preise verstehen sich ab Werk. Zur Berechnung gelangen die Preise nach unserer jeweils gültigen Preisliste. Laut Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden Transportkosten berechnet. Abweichende Konditionen gelten nur nach Vereinbarung im Einzelfall.

VIII. Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum netto fällig, sofern auf der Rechnung keine Zahlungsfrist bestimmt ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und zwar zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Auftragnehmer dem ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums nicht verpfänden oder zur Sicherheit an Dritte übereignen.

2. Ist der Auftraggeber mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder wurde über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Auch ohne Rücktritt, ist der Auftragnehmer in diesen Fällen berechtigt, Vorbehaltsware herauszuverlangen.

X. Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer Arglist vorwerfbar ist.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.

XI. Datenschutz

1. Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags werden von dem Auftragnehmer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

2. Die persönlichen Daten, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei einer Bestellung oder per E-Mail (wie Name und Anschrift) mitteilt, werden nur zur Korrespondenz mit dem Auftraggeber und nur für den Zweck der Bestellabwicklung gespeichert. Der Auftragnehmer gibt die Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist.

3. Der Auftragnehmer versichert, dass er die persönlichen Daten des Auftraggebers im Übrigen nicht an Dritte weitergibt, es sei denn, dass der Auftragnehmer dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.

4. Die persönliche Daten, die der Auftraggeber mitgeteilt hat, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem diese dem Auftragnehmer anvertraut wurden. Soweit steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bis zu 10 Jahre dauern.

XII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.